Frage: „Nach meinem Verständnis kann eine Inspektion die Prüfung nach § 57 DGUV-Vorschrift 70 nur dann ersetzen, wenn Verkehrs- und Arbeitssicherheit geprüft und dokumentiert werden. Ist dies nicht der Fall, muss die UVV-Prüfung zusätzlich durchgeführt werden. Ist diese Auffassung korrekt?“
Antwort: Ja, ich stimme Ihnen zu. Die DGUV-Vorschrift 70 fordert eine jährliche Prüfung des betriebssicheren Zustands von Fahrzeugen durch eine sachkundige Person. Die Betriebssicherheit umfasst dabei ausdrücklich die Verkehrs- und Arbeitssicherheit. Eine reguläre Inspektion kann diese Prüfung daher nur dann ersetzen, wenn aus den Unterlagen eindeutig hervorgeht, dass tatsächlich beide Aspekte geprüft wurden. Das ist in der Praxis allerdings bei vielen Werkstattinspektionen nicht vollständig dokumentiert. In solchen Fällen ist eine zusätzliche UVV-Prüfung erforderlich.
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