Michael G., Heilbronn: „Wir sind ein mittelständisches Unternehmen und möchten unseren Arbeitsschutz ohne teure Arbeitsschutz-Management-Software entwickeln und organisieren. Bin ich an die Vorgaben eines solchen Systems gebunden oder kann ich das Ganze auch über eine KI entwickeln?“
Jürgen Loga: Die formalen Vorgaben an eine Gefährdungsbeurteilung sind nicht im Gesetz vorgeschrieben, die Bestandteile aber in zahlreichen Verordnungen durchaus. Eine Arbeitsschutz-Management-Software hat den Vorteil, dass bereits viel Know-how eingeflossen ist – es gibt aber keine Verpflichtung, ein solches System einzusetzen. Auch Berufsgenossenschaften stellen schon Standards zur Verfügung, diese sind aber in erster Linie als Empfehlung zu sehen. Also: Dem Einsatz einer KI steht nichts im Wege.