Basiswissen

„Keimtaxi“ Handy – und warum Infektionsschutz auch am Fingernagel hängt

Hygiene scheitert selten an der großen Erkenntnis. Meist scheitert sie an kleinen Gewohnheiten: kurz aufs Handy schauen, mit Handschuhen etwas anfassen, nach der Arbeit direkt in den Pausenraum gehen oder die Hände desinfizieren, obwohl lange Kunstnägel im Weg sind. Die TRBA 500 mit Mindeststandards für Tätigkeiten mit Biostoffen wurde 2025 geändert und rückt genau solche Alltagsdetails stärker in den Blick. Passen Sie Ihre Unterweisung daher entsprechend an.
Svenja Dammasch

Svenja Dammasch

04.09.2026 · 1 Min Lesezeit

Mobile elektronische Geräte können Biostoffe von belasteten in unbelastete Bereiche verschleppen – etwa, wenn Smartphones mit verunreinigten Händen berührt und anschließend in Pausenräume, Fahrzeuge oder nach Hause mitgenommen werden. Die neue TRBA 500 greift dieses Risiko ausdrücklich auf. Für Ihre Unterweisung heißt das: Klären Sie, wo private und dienstliche Geräte genutzt werden dürfen, wann sie zu reinigen bzw. desinfizieren sind und in welchen Bereichen sie draußen bleiben.

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