Nach wie vor wissen viele Beschäftigte nicht genau, was ein BEM ist und wann es ausgelöst wird. Daher erscheint die Einladung ihnen oft als Willkür und löst Ängste aus. Um diese zu mindern, ist es wichtig zu erklären, dass einem BEM ein rein rechnerischer Automatismus zugrunde liegt: Ein BEM wird ausgelöst, sobald ein Beschäftigter innerhalb von 12 Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig war – unabhängig davon, weshalb oder wie oft. Es ist also kein individuelles Misstrauensvotum, sondern ein gesetzlich geregeltes Unterstützungsangebot des Arbeitgebers, das einem vorgegebenen Ablauf folgt.
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