Schwerpunktthema

Keine Angst vorm BEM-Prozess – zur Teilnahme motivieren und Bedenken ausräumen

Die Einladung zu einem BEM-Verfahren löst bei vielen Beschäftigten zunächst Unsicherheit aus – manchmal sogar Angst. Statt das Verfahren als Unterstützung wahrzunehmen, erleben Betroffene es als Warnsignal: „Was passiert jetzt mit mir?“ oder „Geht es hier um meine Kündigung?“ Eine gute Unterweisung nimmt Angst, schafft Klarheit und Vertrauen in das Verfahren und legt so den Grundstein für eine erfolgreiche Mitwirkung.
Svenja Dammasch

Svenja Dammasch

22.09.2025 · 3 Min Lesezeit

Nach wie vor wissen viele Beschäftigte nicht genau, was ein BEM ist und wann es ausgelöst wird. Daher erscheint die Einladung ihnen oft als Willkür und löst Ängste aus. Um diese zu mindern, ist es wichtig zu erklären, dass einem BEM ein rein rechnerischer Automatismus zugrunde liegt: Ein BEM wird ausgelöst, sobald ein Beschäftigter innerhalb von 12 Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig war – unabhängig davon, weshalb oder wie oft. Es ist also kein individuelles Misstrauensvotum, sondern ein gesetzlich geregeltes Unterstützungsangebot des Arbeitgebers, das einem vorgegebenen Ablauf folgt.

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