Basiswissen

Keine Sorge vor Transparenz – der BEM-Prozess unterliegt dem Datenschutz!

Viele Beschäftigte sind verunsichert, wenn sie eine Einladung zum BEM erhalten. Eine häufige Sorge: „Wer erfährt von meiner Erkrankung und was passiert mit meinen Angaben?“ Diese Angst führt nicht selten dazu, dass die Beschäftigten das Verfahren gar nicht erst wahrnehmen oder in den Gesprächen wichtige Informationen zurückhalten. Umso wichtiger ist es daher, in der Unterweisung darauf einzugehen, wie mit personenbezogenen Daten im BEM umgegangen wird.
Svenja Dammasch

Svenja Dammasch

22.09.2025 · 1 Min Lesezeit

Dass Vertrauen die Basis für ein erfolgreichen BEM ist, liegt eigentlich auf der Hand. Wer möchte schon, dass sein Gesundheitszustand der Führungskraft oder dem Arbeitgeber im Detail bekannt ist? Für Betroffene ist daher wichtig: Die Teilnahme am BEM ist freiwillig. Niemand ist verpflichtet, teilzunehmen oder Diagnosen zu nennen. Entscheidend ist nur, welche individuellen Einschränkungen (aktuell) im Arbeitsalltag bestehen und wie die betroffene Person seitens des Arbeitgebers unterstützt werden kann, um das Risiko weiterer Arbeitsausfallzeiten zu reduzieren.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Unterweisung Plus‘ 30 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Inspiration, Bildmaterial, Schulungs-Videos und fertige Präsentations-Vorlagen zu allen betrieblichen Unterweisungsthemen
  • Erklärungen zu Gesetzesänderungen, Trends und Neuigkeiten aus dem Bereich Arbeitssicherheit
  • Anleitungen zur rechtssicheren Dokumentation Ihrer Unterweisungen und Arbeitsschutzmaßnahmen