Doch auch nach einem Vorfall ist es entscheidend, den Betroffenen schnell und gezielt zu helfen. Die gesetzliche Unfallversicherung empfiehlt deshalb den Aufbau einer „psychosozialen Notfallversorgung“, insbesondere in Betrieben mit einer erhöhten Gefährdungslage. Gleichzeitig ist es wichtig, dass Sie das Thema Gewalt in Ihre Gefährdungsbeurteilung integrieren, um Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zu entwickeln.
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