Die Sicherheitsbeleuchtung ist hingegen ein spezifischer Teil der Notbeleuchtung und dient primär dazu, Fluchtwege, Rettungswege und Notausgänge zu beleuchten, um ein sicheres Verlassen des Gebäudes zu ermöglichen. Ebenfalls zur Notbeleuchtung gehört in bestimmten Fällen die Ersatzbeleuchtung, die bei Stromausfall den Arbeitsbetrieb noch für eine bestimmte Zeit aufrechterhalten kann (z. B. in Operationssälen). Gesetzliche Anforderungen kommen aus den Landesbauordnungen bzw. aus den Sonderbaurichtlinien der Länder sowie aus der Arbeitsstättenverordnung. In der DIN EN 1838 „Angewandte Lichttechnik – Notbeleuchtung“ sind die technischen Vorgaben definiert. Diese werden durch zusätzliche Normen und Regeln (z. B. ASR A1.3, ASR A2.3, DIN EN ISO 7010 etc.) ergänzt.
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