Auch für uns Brandschutzbeauftragte gilt: KI sollte weder grundsätzlich abgelehnt noch unkritisch eingesetzt werden. Entscheidend ist ein geregelter, fachlich kontrollierter und datenschutzkonformer Umgang. Dafür braucht es eine betriebliche KI-Strategie unter Einbindung von IT, Datenschutz, Personalabteilung und Fachbereichen. Damit wird KI zur Herausforderung für das gesamte Unternehmen: Der EU AI Act verpflichtet Betriebe, zentrale Vorgaben zu etablieren und deren Einhaltung kontinuierlich zu überwachen.
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