Jennifer M. aus Aachen fragt: „Unsere neue Einrichtungsleitung hat uns informiert, dass Pausen erst gemacht werden dürfen, wenn wir mit den uns übertragenen Aufgaben fertig sind. Leider schaffen wir unsere Arbeit selten rechtzeitig und müssen unsere Mittagspause verschieben oder sogar verkürzen. Können wir gegenüber unserer Leitung auf der Einhaltung der Pausenzeiten bestehen?“
SafetyXperts-Antwort: Ja, das können Sie, denn Pausen müssen nach dem Arbeitszeitgesetz eingehalten werden. Laut diesem Gesetz muss die Arbeit durch im Voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden unterbrochen werden. Bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden muss die Ruhepause insgesamt 45 Minuten betragen, d. h., Sie dürfen als Beschäftigte nicht länger als sechs Stunden hintereinander ohne eine Ruhepause arbeiten. Für Ihre Einrichtung bedeutet dies, dass Ihre Mittagspause an einem Arbeitstag mit mehr als sechs Stunden 30 Minuten betragen muss und auch nicht durch betriebliche Gründe verkürzt oder über sechs Stunden hinaus verschoben werden darf. Hintergrund dieser gesetzlichen Regelung sind wissenschaftliche Untersuchungen zur Leistungsfähigkeit von Beschäftigten im Zusammenhang mit Arbeitspausen.
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