Frage: „Einer unserer Mitarbeiter war auf dem Weg zum Schaffen, als er Magenkrämpfe bekam und kurzfristig umkehrte. Auf dem Rückweg kam es zu einem Unfall. Gilt das als Arbeits- bzw. Wegeunfall?“
Dr. Mikko Börkircher: In der Schweiz sind alle Erwerbspersonen, die bei einem Arbeitgeber angestellt sind, obligatorisch über diesen Arbeitgeber gegen Berufsunfälle versichert. Dies ist im Unfallversicherungsgesetz (UVG) so festgeschrieben.
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