Kündigung Auszubildender

Kündigung eines Auszubildenden – diese besonderen Vorgaben müssen Sie beachten

Die Ausbildung des Nachwuchses ist wichtig. Das wissen Sie. Aber die Ausbildung bringt auch für Sie und Ihr Team einen Mehraufwand mit sich. Umso wichtiger ist es für Sie, dass junge Menschen die Ausbildung erfolgreich abschließen. Zeigt sich bereits nach kurzer Zeit, dass Ihr Auszubildender nicht in Ihr Team passt oder die Ausbildung leistungsmäßig nicht bewältigen wird, sollten Sie rechtzeitig über eine Lösung des Ausbildungsvertrags nachdenken. Welche Punkte bei der Trennung entscheidend sind, erfahren Sie hier.
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Renate Tief

Renate Tief

05.03.2026 · 2 Min Lesezeit

Das Ausbildungsverhältnis und seine Besonderheiten

Ein Ausbildungsverhältnis ist nicht mit einem normalen Arbeitsverhältnis gleichzusetzen. Hier gelten andere Regeln. Ein Auszubildender genießt durch das Gesetz einen besonderen Schutz, denn der Abschluss der Ausbildung steht im Vordergrund. Die Besonderheiten zeigen sich insbesondere in der Länge der Probezeit und bei den Kündigungsmöglichkeiten. Die Probezeit darf maximal 4 Monate betragen, ein vollständiger Verzicht ist jedoch nicht zulässig. Nach § 20 Berufsbildungsgesetz (BBiG) muss die Probezeit mindestens einen Monat dauern.

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