Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/707 wurden die CLP- Vorgaben um neue Gefahrenklassen erweitert. Erfasst werden unter anderem Stoffe mit endokrinschädlichen Eigenschaften sowie besonders persistente, bioakkumulierbare oder mobile Stoffe. Für neue Stoffe gelten die Vorgaben bereits seit dem 1. Mai 2025. Stoffe, die schon vorher in Verkehr gebracht wurden, müssen ab dem 1. November 2026 den neuen Anforderungen entsprechen. Für Gemische gelten längere Übergangsfristen.
Neue Einstufung – Folgen für den gesamten Arbeitsschutz
Für Betriebe ist das mehr als eine reine Kennzeichnungsfrage. Ändert sich die Einstufung eines verwendeten Stoffes, kann dies Auswirkungen auf das Sicherheitsdatenblatt, das Gefahrstoffverzeichnis, die Gefährdungsbeurteilung und die festgelegten Schutzmaßnahmen haben. Auch Betriebsanweisungen und Unterweisungsinhalte können betroffen sein.
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