Zurrmittel sind Arbeitsmittel und unterliegen damit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). § 14 Abs. 2 dieser Verordnung schreibt vor, dass Sie Arbeitsmittel regelmäßig prüfen müssen, wenn sie schädigenden Einwirkungen ausgesetzt sind und es hierdurch zu gefährlichen Situationen kommen kann. Dies ist auch bei Zurrmitteln zur Ladungssicherung der Fall.
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