Schwerpunktthema

Leben Ihre Führungskräfte Arbeitsschutz vor? Praxiserprobte Checkliste zur Bewertung

Manchmal habe ich bei Betriebsbesuchen den Eindruck, dass Führungskräfte glauben, sich mit dem Arbeitsschutz nicht mehr beschäftigen zu müssen, weil dafür ja die Sicherheitsfachkraft, also u. a. auch Sie, zuständig sei. Doch das ist nur die halbe Wahrheit. Gemäß Arbeitsschutzgesetz trägt der Arbeitgeber die Verantwortung für den Arbeits- und Gesundheitsschutz. Diese kann und wird er auf bestimmte Personengruppen, insbesondere auf Führungskräfte, übertragen.
Mikko Börkircher

Mikko Börkircher

14.05.2025 · 2 Min Lesezeit

Wer trägt Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz?

Laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen (§ 3 Abs. 1). Weiterhin heißt es im Sozialgesetzbuch VII, dass der Unternehmer für die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und für die Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren verantwortlich ist (§ 21 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) VII).

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