Wer trägt Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz?
Laut Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen (§ 3 Abs. 1). Weiterhin heißt es im Sozialgesetzbuch VII, dass der Unternehmer für die Durchführung der Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und für die Verhütung von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren verantwortlich ist (§ 21 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) VII).
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