Kiffen in der Teeküche bleibt verboten
Auch wenn der Konsum von Cannabis nun zum Teil legal sein mag, heißt das nicht, dass die Beschäftigten jetzt immer im Betrieb kiffen dürfen. Beim Kaffeeholen einen Joint rauchen, das sagt das neue Gesetz eben nicht. Alkohol ist auch legal und Sie und Ihre Kollegen dürfen nicht alkoholisiert am Arbeitsplatz erscheinen. Denken Sie immer daran und sagen Sie dies auch Ihren Kollegen.
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