Brandschutz

Leitern als Fluchtweg: Warum sie in Deutschland nicht zulässig sind

In Deutschland sind Leitern grundsätzlich nicht als Fluchtweg zulässig. Die gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften, insbesondere die Arbeitsstättenverordnung und die Technischen Regeln für Arbeitsstätten, verlangen, dass Flucht- und Rettungswege so angelegt sind, dass sie im Notfall sicher und schnell genutzt werden können.
Sven Rost

Sven Rost

30.05.2025 · 1 Min Lesezeit

Leitern bieten nicht die erforderliche Sicherheit und Stabilität, die für einen Fluchtweg notwendig sind. Fluchtwege müssen in der Regel über Treppen, Türen oder andere feste Strukturen führen, die eine zügige und sichere Evakuierung ermöglichen. Bei der Planung von Flucht- und Rettungswegen ist es wichtig, die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Nutzung und der baulichen Gegebenheiten zu beachten.

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