Aus Unfällen lernen

Leiterunfall bei Wartungsarbeiten an einer Förderanlage

Arbeitsplätze müssen so gestaltet sein, dass Gefährdungen für Beschäftigte bestmöglich vermieden werden. Dies gilt insbesondere bei Tätigkeiten in der Höhe, bei denen der sichere Stand und die Eignung der eingesetzten Hilfsmittel eine zentrale Rolle spielen. In einem metallverarbeitenden Betrieb kam es im Rahmen geplanter Wartungsarbeiten an einer seitlich verlaufenden Förderlinie dennoch zu einem schweren Unfall, bei dem ein Mitarbeiter von einer Leiter stürzte.
Mikko Börkircher

Mikko Börkircher

22.08.2025 · 3 Min Lesezeit

Die Förderlinie dient dem innerbetrieblichen Transport von Metallteilen zwischen den Bearbeitungsstationen. Zur regelmäßigen Wartung ist vorgesehen, Sichtgitter an den Seiten zu entfernen, um Zugang zu den darunterliegenden Aggregaten zu ermöglichen. Die Gitterelemente sind in etwa 3,5 m Höhe angebracht. Die Demontage sollte durch einen erfahrenen Produktionsmitarbeiter erfolgen, der bereits mehrfach vergleichbare Aufgaben durchgeführt hatte. Der Beschäftigte holte hierzu eine fahrbare Stehleiter aus der Instandhaltung und stellte sie vor dem betreffenden Abschnitt der Förderlinie auf.

Tätigkeit bei eingeschränkten Sicht- und Platzverhältnissen

Die Arbeiten fanden während des laufenden Produktionsbetriebs statt. Der Bereich war zwar abgesperrt, aber nur begrenzt ausgeleuchtet. Zudem befindet sich die betroffene Förderlinie in einer Ecke der Halle, in der verschiedene Medienleitungen – darunter eine hydraulische Ölleitung – entlang der Wand verlegt sind. Diese Leitung wies zu diesem Zeitpunkt ein bislang unentdecktes Leck auf. Das austretende Hydrauliköl hatte sich als feiner Film auf dem Boden verteilt – unsichtbar, aber hochgradig rutschgefährlich.

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