In den aktuellen Broschüren der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV-I 200-041) und der VdS Schadenverhütung GmbH (VdS 3111), die den Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien (LIB) beschreiben, wird genau diese Empfehlung auch für Ladegeräte bzw. Ladezonen ausgesprochen.
Eine feuerfeste Stellfläche allein ist jedoch nicht ausreichend. Zusätzlich sollte brennbares Material aus dem Ladebereich von LI-Geräten entfernt werden, einschließlich Holzregalen oder -schränken, die ein erhöhtes Risiko darstellen können. Auch eine brandschutztechnische Überwachung (z. B. durch Brandmelder) wird gerade bei mehreren Geräten empfohlen. Verschiedene Hersteller bieten bereits Lagerschränke mit Stromzufuhr mit einer feuerbeständigen F90-Ausführung an.
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