Brandschutz

LI-Ladezonen: Diese neuen Vorgaben müssen Sie zügig umsetzen

Es gibt eine effektive Brandschutzmaßnahme, die in den meisten Teeküchen inzwischen zum Standard gehört, jenseits der Küchentür jedoch nur selten eingesetzt wird. Die Rede ist von „nicht brennbaren Unterlagen“, die eine Brandausbreitung verhindern sollen. Zu diesem Zweck stehen Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Mikrowellen und andere Elektrokleingeräte meist auf Edelstahl- oder Steinplatten. Diese Lösung kommt auch bei anderen Elektrogeräten in Betracht, von denen eine mögliche Brandgefahr ausgeht, wie etwa von solchen mit Lithium-Ionen Batterien.
Oliver Kienzler

Oliver Kienzler

17.03.2025 · 1 Min Lesezeit

In den aktuellen Broschüren der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV-I 200-041) und der VdS Schadenverhütung GmbH (VdS 3111), die den Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien (LIB) beschreiben, wird genau diese Empfehlung auch für Ladegeräte bzw. Ladezonen ausgesprochen.

Eine feuerfeste Stellfläche allein ist jedoch nicht ausreichend. Zusätzlich sollte brennbares Material aus dem Ladebereich von LI-Geräten entfernt werden, einschließlich Holzregalen oder -schränken, die ein erhöhtes Risiko darstellen können. Auch eine brandschutztechnische Überwachung (z. B. durch Brandmelder) wird gerade bei mehreren Geräten empfohlen. Verschiedene Hersteller bieten bereits Lagerschränke mit Stromzufuhr mit einer feuerbeständigen F90-Ausführung an.

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