Die DIN EN 1717 regelt den Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen und ordnet Löschwasser dabei der höchsten Gefährdungsstufe (Kat. 5) zu. Daher muss es durch eine Löschwasserübergabestelle (LWÜ) vom Trinkwassernetz getrennt werden. Wird diese Vorgabe nicht eingehalten, haftet der Betreiber. Eine durch kontaminiertes Trinkwasser verursachte Erkrankung kann strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Bestehende Altanlagen ohne wirksame LWÜ müssen nachgerüstet werden.
Bewährte Systeme trennen hygienisch und normgerecht Trink- und Löschwasser. Spül- und Sicherungseinrichtungen verhindern einen Kontakt, selbst im Brandfall.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Sicherheit im Betrieb‘ 30 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- Regelmäßigen Updates zu aktuellen Vorschriften und rechtlichen Anforderungen im Bereich Arbeitssicherheit.
- Praktischen Tipps und Handlungsempfehlungen zur Vermeidung von Unfällen und Gefährdungen am Arbeitsplatz.
- Vorlagen, Checklisten und Schulungsmaterialien, die Sie direkt im Betrieb einsetzen können, um Ihre Arbeitsschutzmaßnahmen effizient umzusetzen.
- Expertenwissen und Best Practices, um die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter nachhaltig zu verbessern.
