Arbeitsschutz

Mehr Flexibilität oder mehr Belastung? Was die Arbeitszeitreform für die Pflege bedeutet

In der Debatte über die Reform des Arbeitszeitgesetzes geht es meist um eine Zahl: 13 Stunden. So lange könnte ein einzelner Arbeitstag künftig dauern, wenn statt der täglichen eine wöchentliche Höchstarbeitszeit gilt. Für Kliniken und Pflegeeinrichtungen entscheidet sich die Frage allerdings ein paar Paragrafen weiter – bei der Ruhezeit zwischen zwei Schichten. Lesen Sie, was sich ändern könnte und worauf Sie schon jetzt achten sollten.

Annabell Gottschalk

09.10.2026 · 2 Min Lesezeit

Überraschend für viele ist: Die Ruhezeit darf hier bereits heute verkürzt werden. § 5 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) erlaubt in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen eine Verkürzung um bis zu eine Stunde, wenn sie innerhalb eines Kalendermonats oder von vier Wochen durch eine andere, dann mindestens zwölfstündige Ruhezeit ausgeglichen wird. Wird jemand während einer Rufbereitschaft in Anspruch genommen, darf nach Absatz 3 sogar bis zur Hälfte gekürzt und zu anderen Zeiten ausgeglichen ­werden.

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