Frage: „Mein Chef spielt mit dem Gedanken, E-Lastenfahrräder anzuschaffen. Ich soll mich darum kümmern und insbesondere auch sicherheitsrelevante Aspekte bei der Nutzung klären. Wie soll ich dabei vorgehen und worauf muss ich achten?“
Antwort: Lastenfahrräder zählen rechtlich zu Arbeitsmitteln – daher greifen die DGUV-Regeln und die Betriebssicherheitsverordnung. Vor Einführung der Lastenfahrräder müssen Sie mittels Gefährdungsbeurteilung u. a. folgende Risiken bewerten:
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