Datenschutz

Messenger in Klinik & Praxis: Datenschutz ist Pflicht, nicht Kür!

Messenger-Dienste kommen zunehmend in medizinischen Einrichtungen zum Einsatz – sei es innerhalb von Krankenhäusern oder Arztpraxen, sowohl in der internen Kommunikation als auch mit Patientinnen und Patienten. Der Datenschutz spielt dabei eine zentrale Rolle: Bereits 2019 veröffentlichte die Datenschutzkonferenz (DSK) ein Whitepaper mit konkreten technischen und organisatorischen Mindestanforderungen für den datenschutzkonformen Einsatz solcher Dienste im Gesundheitswesen. Lesen Sie in diesem Artikel, was Sie beachten müssen, um die DSGVO zu erfüllen, wenn Sie einen Messengerdienst einsetzen.
Ricarda Waldon

Ricarda Waldon

12.09.2025 · 2 Min Lesezeit

Ein datenschutzkonformer Messenger ermöglicht eine schnelle und direkte Kommunikation zwischen Ihrem medizinischen Personal – auch standortübergreifend. Wichtige Informationen können sicher ausgetauscht und in den Behandlungsprozess integriert werden, ohne auf intransparente oder unsichere Kanäle wie private Chats zurückzugreifen.

1. Anforderungen an die Messenger-App

Wenn Sie Messenger in Ihrer Praxis oder Klinik einsetzen möchten, achten Sie darauf, dass:

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