Der Arbeitsschutzausschuss setzt sich nach § 11 ASiG zusammen aus dem Arbeitgeber (oder seinem Beauftragten), 2 vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern (wenn Sie einen Betriebsrat haben), dem Betriebsarzt, der Sifa und dem oder den Sicherheitsbeauftragten. Der Ausschuss hat die Aufgabe, die Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Es sollen aktuelle Arbeitsschutzfragen besprochen, bewertet und ggf. Verbesserungsmaßnahmen eingeleitet werden. Welche das sind, hängt von Ihren konkreten betrieblichen Gegebenheiten ab.
Halten Sie sich an diese 5 bewährten Regeln
Um aus den ASA-Sitzungen die besten Ergebnisse für Ihren Betrieb herauszuholen, sollten Sie diese Regeln beachten.
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