Psychische Gefährdungsbeurteilung: Mitarbeiterbefragung

Mitarbeiterbefragung – darauf kommt es an!

Immer wieder beobachte ich in meinem Alltag als Auditor für psychische Gefährdungsbeurteilungen, dass die Mitarbeiterbefragung auf die leichte Schulter genommen wird. Doch das Gegenteil sollte der Fall sein: Denn werden hier falsche Fragen gestellt und Abläufe nicht optimal geplant und strukturiert, entsteht dadurch oft erst recht Unruhe. Und es werden Erwartungen geweckt, die nicht eingehalten werden können. Zusätzlich kann die Befragung dann auch noch von Aufsichtsbehörden als fehlerhaft durchgeführt abgelehnt werden, was ein finanzielles Risiko bedeutet, denn dann muss sie wiederholt werden. Berücksichtigen Sie als Sifa diese Punkte und Hinweise.
Mann mit Kopfschmerzen vor dem Bildschirm
Jürgen Loga

Jürgen Loga

30.04.2026 · 6 Min Lesezeit

Während der Gesetzgeber pauschal nur sagt, dass psychische Gefährdungen erfasst und bewertet werden müssen, geht die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) einen Schritt weiter:

Das Gremium, in dem alle Aufsichtsbehörden zusammengeschlossen sind und das allgemeine Prüfungsstandards definiert, sieht ausdrücklich die Mitarbeiterbefragung nach bestimmten Vorgaben als wichtiges Werkzeug an.

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