Während der Gesetzgeber pauschal nur sagt, dass psychische Gefährdungen erfasst und bewertet werden müssen, geht die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) einen Schritt weiter:
Das Gremium, in dem alle Aufsichtsbehörden zusammengeschlossen sind und das allgemeine Prüfungsstandards definiert, sieht ausdrücklich die Mitarbeiterbefragung nach bestimmten Vorgaben als wichtiges Werkzeug an.