Der Fall: Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer war während der Pandemie über zwei Jahre im Homeoffice. Er forderte von seinem Arbeitgeber nun das Recht ein, dauerhaft im Homeoffice zu arbeiten. Was über zwei Jahre gut geklappt hat, kann nun weitergeführt werden. Außerdem gibt es im Betrieb keinen leidensgerecht eingerichteten Arbeitsplatz. Der Arbeitnehmer hat einen Grad der Behinderung von 50 aufgrund eines chronischen Schmerzsyndroms. Die Arbeit im Homeoffice kommt seiner Gesundheit sehr zugute: Durch flexible Arbeitspositionen werden seine Schmerzen reduziert, und er muss weniger Medikamente nehmen. Das zusammengenommen erhält seine Arbeitskraft aufrecht. Der Arbeitgeber wollte dem nicht nachkommen, da das Homeoffice nicht der betrieblichen Organisation entspricht. Es gebe Sicherheitsbedenken. Weil man sich nicht einigen konnte, klagte der Mitarbeiter.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Unterweisung Plus‘ 30 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- Inspiration, Bildmaterial, Schulungs-Videos und fertige Präsentations-Vorlagen zu allen betrieblichen Unterweisungsthemen
- Erklärungen zu Gesetzesänderungen, Trends und Neuigkeiten aus dem Bereich Arbeitssicherheit
- Anleitungen zur rechtssicheren Dokumentation Ihrer Unterweisungen und Arbeitsschutzmaßnahmen
