Rechtliches

Moderne Arbeitswelten erweitern den Pflichtenkreis des Unternehmers

Homeoffice gab es natürlich schon lange vor der Corona-Pandemie, aber seitdem wir und unsere Kinder zur Eindämmung des Coronavirus nach Hause verbannt waren, ist das Homeoffice bzw. hybride Arbeitsmodelle richtig in Fahrt gekommen. Das dient sicher der Flexibilität der Arbeitsverhältnisse, doch Unternehmer können dadurch auch Kosten sparen, denn sie müssen weniger Arbeitsplätze im Hause vorhalten. Andererseits ergeben sich daraus aber auch neue Pflichten, wie der folgende Fall zeigt.
Maria Markatou

Maria Markatou

24.03.2026 · 3 Min Lesezeit

Der Fall: Ein schwerbehinderter Arbeitnehmer war während der Pandemie über zwei Jahre im Homeoffice. Er forderte von seinem Arbeitgeber nun das Recht ein, dauerhaft im Homeoffice zu arbeiten. Was über zwei Jahre gut geklappt hat, kann nun weitergeführt werden. Außerdem gibt es im Betrieb keinen leidensgerecht eingerichteten Arbeitsplatz. Der Arbeitnehmer hat einen Grad der Behinderung von 50 aufgrund eines chronischen Schmerzsyndroms. Die Arbeit im Homeoffice kommt seiner Gesundheit sehr zugute: Durch flexible Arbeitspositionen werden seine Schmerzen reduziert, und er muss weniger Medikamente nehmen. Das zusammengenommen erhält seine Arbeitskraft aufrecht. Der Arbeitgeber wollte dem nicht nachkommen, da das Homeoffice nicht der betrieblichen Organisation entspricht. Es gebe Sicherheitsbedenken. Weil man sich nicht einigen konnte, klagte der Mitarbeiter.

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