Leserfragen

„Müssen alle Mitarbeiter die Gefährdungsbeurteilung kennen?“

Frage: „Wir haben die Gefährdungsbeurteilung erstellt. Müssen wir sie den Mitarbeitern zur Verfügung stellen?“ Antwort: Die Beschäftigten müssen die für sie wichtigen Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung kennen, aber nicht die Dokumentation […]
Svenja Dammasch

Svenja Dammasch

05.06.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: „Wir haben die Gefährdungsbeurteilung erstellt. Müssen wir sie den Mitarbeitern zur Verfügung stellen?“

Antwort: Die Beschäftigten müssen die für sie wichtigen Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung kennen, aber nicht die Dokumentation selbst. Laut § 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz muss der Arbeitgeber die Gefährdungen, die mit der Arbeit verbunden sind, ermitteln und die erforderlichen Schutzmaßnahmen festlegen.

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