Frage: „Betriebsanweisungen werden bei uns im Betrieb von der verantwortlichen Führungskraft per Unterschrift freigegeben. Der jeweilige Name ist im Dokument vermerkt. Muss bei einem Wechsel der Führungskraft die Betriebsanweisung neu freigegeben werden?“
Antwort: Nein, eine erneute Unterschrift, unmittelbar nach Wechsel ist nicht zwanghaft erforderlich. Die Weisung für die Beschäftigten bleibt bestehen.
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