Leserfragen

„Müssen Sanitärräume ab 10 Beschäftigten zwingend getrennt sein?“

Frage: „Gesetzlich müssen Toiletten und Duschen nach Geschlechtern getrennt sein. Abweichungen sind möglich, wenn eine getrennte Nutzung organisatorisch sichergestellt wird. Unser Mitgliedsunternehmen beschäftigt neun Gärtner und bald eine Gärtnerin. Die […]
Mikko Börkircher

Mikko Börkircher

26.05.2026 · 1 Min Lesezeit

Frage: „Gesetzlich müssen Toiletten und Duschen nach Geschlechtern getrennt sein. Abweichungen sind möglich, wenn eine getrennte Nutzung organisatorisch sichergestellt wird. Unser Mitgliedsunternehmen beschäftigt neun Gärtner und bald eine Gärtnerin. Die Sanitäreinrichtungen sind nur einmal vorhanden. Der beauftragte Dienstleister meint, bis zehn Beschäftigte sei eine gemeinsame, zeitlich getrennte Nutzung zulässig – und darüber hinaus mit schriftlicher Zustimmung der Mitarbeiterin. In der Arbeitsstättenverordnung finde ich jedoch keinen solchen Schwellenwert. Und ich bin der Auffassung, dass gesetzliche Mindestanforderungen nicht vertraglich abbedungen werden können. Wie beurteilen Sie das?“

Antwort: Die ASR A4.1 „Sanitärräume“ konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung. In Abschnitt 4 Nummer 6 heißt es: „Bis zu neun Beschäftigten kann auf getrennte Toiletten-, Wasch- und Umkleideräume verzichtet werden, wenn eine zeitlich getrennte Nutzung sichergestellt ist.“

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