Leserfrage: „In unserem Betrieb steht die – leider bisher versäumte – Bestellung von Sicherheitsbeauftragten an. Ich habe gehört, dass ihre Ausbildung gesetzlich vorgeschrieben ist, bin mir aber unsicher, wie diese konkret aussieht, wer sie durchführt und ob am Ende eine Prüfung notwendig ist. Können Sie das kurz erklären?“
SafetyXperts-Antwort: Die Ausbildung von Sicherheitsbeauftragten ist gesetzlich verankert. Sobald ein Betrieb regelmäßig mehr als 20 Beschäftigte hat, muss mindestens ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden. Grundlage dafür ist das Sozialgesetzbuch VII, in dem die Berufsgenossenschaften ausdrücklich verpflichtet werden, diese Personengruppe auszubilden.
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