Carola M., Frankfurt: „Wir verwenden in unserer Werkstatt nur kleine Mengen eines brennbaren Reinigers. Er wird gelegentlich in eine offene Schale gefüllt, um Bauteile zu reinigen. Eine Ex-Zone haben wir dafür bisher nicht festgelegt. Müssen wir das Thema trotzdem in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen?“
Werner Böcker: Ja, denn entscheidend ist, ob bei der konkreten Tätigkeit eine gefährliche explosionsfähige Atmosphäre entstehen kann. Bei brennbaren Flüssigkeiten geht es dabei vor allem um die Dämpfe, die sich mit Luft mischen können. Eine kleine Menge kann unkritisch sein, wenn sie kurzzeitig, gut belüftet und ohne relevante Zündquellen verwendet wird. Dieselbe Menge kann aber anders zu bewerten sein, wenn sie in einer offenen Schale steht, großflächig verteilt wird, verdunstet, erwärmt oder in einem schlecht belüfteten Bereich eingesetzt wird. Prüfen Sie deshalb: