Frage: „Sollten wir schriftliche Beauftragungen bzw. Bestellungen z. B. zum Sicherheitsbeauftragten, Ersthelfer usw. in der Personalakte ablegen?“
Antwort: Die Bestellung von Personen mit besonderen Arbeitsschutzaufgaben sollten Sie grundsätzlich so dokumentieren, dass sie für den Betrieb und die jeweiligen Beauftragten klar nachvollziehbar und gegenüber der Aufsichtsbehörde auf Anfrage nachweisbar sind.
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