Antwort: Medizinprodukte sind immer auch Arbeitsmittel, wenn sie von Beschäftigten bei der Arbeit verwendet werden. Das trifft auch auf Pflegebetten zu, wenn eine Pflegekraft z. B. Patienten in einem Pflegebett wäscht oder dieses verstellt, um den Patienten bequemer zu betten. Darum gelten auch hier die Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung.
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