Leserfrage

„Müssen wir Betriebsanweisungen auch für Medizinprodukte erstellen?“

Frage: „Müssen wir für die in unserem Pflegeheim eingesetzten Medizinprodukte wie elektrische Pflegebetten, Patientenlifter etc. Betriebsanweisungen nach der Betriebssicherheitsverordnung erstellen?“
Rafael de la Roza

Rafael de la Rosa

25.04.2025 · 1 Min Lesezeit

Antwort: Medizinprodukte sind immer auch Arbeitsmittel, wenn sie von Beschäftigten bei der Arbeit verwendet werden. Das trifft auch auf Pflegebetten zu, wenn eine Pflegekraft z. B. Patienten in einem Pflegebett wäscht oder dieses verstellt, um den Patienten bequemer zu betten. Darum gelten auch hier die Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung.

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