Frage: „Unser Unternehmen übernimmt die Kosten für eine Bildschirmarbeitsplatzbrille bis zu einem Höchstbetrag von 115 € (siehe beigefügte Betriebsvereinbarung; Anmerkung der Redaktion: hier nicht veröffentlicht). Der Betriebsrat vertritt die Auffassung, dass eine solche Kostenbegrenzung unzulässig sei und der Arbeitgeber sämtliche Kosten tragen müsse. Aus meiner Sicht ist die Rechtsauffassung des Betriebsrats zutreffend. Ich wäre Ihnen für eine kurze Rückmeldung dankbar.“
Antwort: Ja, diese Einschätzung ist grundsätzlich richtig. Eine pauschale Kostenbegrenzung für erforderliche Bildschirmarbeitsplatzbrillen (im Rahmen einer Betriebsvereinbarung) ist rechtlich problematisch. Wenn im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge festgestellt wird, dass für die Tätigkeit am Bildschirm eine spezielle Sehhilfe notwendig ist und eine normale Brille hierfür nicht ausreicht, muss der Arbeitgeber die erforderliche Bildschirmarbeitsplatzbrille zur Verfügung stellen.
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