Frage: „Ein schwerbehinderter Kollege muss aufgrund seiner Einschränkung regelmäßige Arztbesuche wahrnehmen. Die Termine von Fachärzten liegen oft zu ungünstigen Zeiten – somit natürlich auch während der Arbeitszeit. Bisher haben wir es so gehandhabt, dass ihm lediglich die Zeit beim Arzt zuzüglich 15 Minuten Hin- sowie 15 Minuten Rückweg als Arbeitszeit gutgeschrieben werden. Der Facharzt befindet sich leider nicht in der näheren Umgebung, somit ist der Hin- und Rückweg tatsächlich länger als jeweils 15 Minuten. Die Zeit, die er länger braucht, wird ihm negativ angerechnet und er muss sie aufarbeiten. Ist das so in Ordnung?“
Antwort: Nein, diese Handhabung ist nicht korrekt. Grundsätzlich haben Arbeitnehmer bei einem notwendigen Arztbesuch während der Arbeitszeit Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn der Arztbesuch nicht außerhalb der Arbeitszeit möglich oder zumutbar ist. Dies gilt insbesondere bei akuten Erkrankungen oder wenn der Arzt bestimmte Untersuchungen nur während der Arbeitszeit anbieten kann. Das wurde bereits vom Bundesarbeitsgericht bestätigt (Urteil vom 29.2.1984, Az. 5 AZR 92/82).
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