Sebastian K., Bremen: „Ich bin Fachkraft für Arbeitssicherheit. Mein Arbeitgeber möchte, dass ich die Gefährdungsbeurteilungen erstelle. Muss ich das tun – und darf ich das überhaupt?“
Werner Böcker: Als Fachkraft für Arbeitssicherheit sind Sie in erster Linie beratend tätig. Die Verantwortung für die Gefährdungsbeurteilung liegt immer beim Arbeitgeber. Er darf Ihnen die Aufgabe zwar übertragen, Sie sind jedoch nicht automatisch verpflichtet, sie anzunehmen. Ob Sie diese Aufgabe übernehmen sollten, hängt von mehreren Faktoren ab. In kleinen Unternehmen mit überschaubaren Tätigkeiten und geringen Risiken kann es praktikabel sein, wenn Sie die Gefährdungsbeurteilung eigenständig erstellen. Bei komplexen Arbeitsprozessen, besonderen Gefahrstoffen oder technischen Anlagen ist es jedoch unrealistisch, dass eine einzelne Person alle Gefährdungen fachgerecht ermitteln und bewerten kann.