Jürgen M., Nürtingen: „Wenn es wie in diesem Winter sehr oft geschneit hat, passierte es manchen Arbeitnehmern, dass sie auf dem Parkplatz ausgerutscht sind. Der Betriebsrat hat dies bemängelt und fordert, dass der Parkplatz wegen des Arbeitsschutzes genauso wie der Gehweg gestreut und geräumt werden muss. Ist das rechtens?“
Jürgen Loga: Tatsächlich ist das immer wieder ein Streitfall, weshalb es dazu 2025 sogar eigens ein Urteil des Amtsgerichts München gab (Az. 173 C 24363/24), das dies verneint.