Leserfragen

„Muss ich die Hygienebelehrung beim Gesundheitsamt jährlich wiederholen?“

Jenny S. aus Dresden fragt: „Meine Pflegedienstleitung hat mir verboten, bei der Essensausgabe mitzuhelfen, weil die Personalabteilung keinen neuen Nachweis über die Hygienebelehrung hat. Meine letzte Belehrung war vor 2 […]
Jörg Stojke

Jörg Stojke

07.11.2025 · 1 Min Lesezeit

Jenny S. aus Dresden fragt: „Meine Pflegedienstleitung hat mir verboten, bei der Essensausgabe mitzuhelfen, weil die Personalabteilung keinen neuen Nachweis über die Hygienebelehrung hat. Meine letzte Belehrung war vor 2 Jahren. Muss die Hygienebelehrung beim Gesundheitsamt jährlich wiederholt werden?“

SafetyXperts-Antwort: Nein, die Belehrung nach § 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz muss vor erstmaliger Ausübung einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich durch das Gesundheitsamt erfolgen. Die Bescheinigung der Belehrung muss dem Arbeitgeber schriftlich vorliegen. Da zur Tätigkeit im Lebensmittelbereich auch das Inverkehrbringen zählt, müssen auch Beschäftigte im Gesundheitswesen, die mit der Essensausgabe betraut sind, eine Bescheinigung vorlegen.

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