Brandschutz

Muss ich meine Brandschutzhelfer unterweisen?

Brandschutzhelfer müssen regelmäßig unterwiesen werden, um ihre Kenntnisse auf dem aktuellen Stand zu halten.
Sven Rost

Sven Rost

21.08.2025 · 1 Min Lesezeit

Gemäß den deutschen Vorschriften, insbesondere der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV-Vorschrift 1) und der Arbeitsstättenregel ASR A2.2, ist eine Unterweisung mindestens einmal jährlich durchzuführen. Es ist jedoch auch empfehlenswert, bei Änderungen im Brandschutzkonzept, nach längerer Abwesenheit des Brandschutzhelfers oder bei besonderen Anlässen, eine erneute Unterweisung vorzunehmen, um die Wirksamkeit der Maßnahmen sicherzustellen. So bleibt das Wissen präsent und das Verhalten im Ernstfall routiniert.

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