Frage: „In unserer Arztpraxis unterschreibt jeder neue Patient eine Einwilligung zur Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten. Nun habe ich gehört, dass dies gar nicht erforderlich sein soll. Stimmt das?“
Antwort: Das kommt darauf an. Eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten ist in einer Arztpraxis nicht zwingend erforderlich. Tatsächlich gehört sie zu den häufigsten Missverständnissen im Datenschutz. Die Verarbeitung von Patientendaten erfolgt in erster Linie, um den Behandlungsvertrag zu erfüllen. Darüber hinaus bestehen zahlreiche gesetzliche Verpflichtungen, beispielsweise zur Dokumentation und Aufbewahrung von Patientenakten. Für diese Verarbeitungen bildet die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) bereits eine ausreichende Rechtsgrundlage. Eine zusätzliche Einwilligung wäre daher nicht nur überflüssig, sondern kann sogar Nachteile mit sich bringen.
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