Helga W. aus Braunschweig fragt: „Ich bin am Empfang in einer Gemeinschaftspraxis tätig. Seit einigen Wochen macht mein Bürostuhl seltsame Geräusche und geht von allein in die Tiefe. Deshalb bin ich schon 2-mal beim Hinsetzen fast nach hinten auf den Boden gefallen. Ich habe dies einem der Praxisinhaber gemeldet, aber er meinte nur, dass der Stuhl fast neu wäre und ich beim Hinsetzen eben aufpassen sollte. Ich stehe aber auf einem anderen Standpunkt und sehe meine Sicherheit gefährdet. Muss mein Arbeitgeber den Stuhl nicht sofort austauschen?“
safetyXperts-Antwort: Ja, selbstverständlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, dass alle Arbeitsmittel und alle von den Beschäftigten genutzten Geräte und Einrichtungsgegenstände in einem einwandfreien Zustand sind. Von ihnen darf keine Gefahr für die Sicherheit der Beschäftigten ausgehen! In Ihrem Fall ist sogar eine akute Gefährdung vorhanden, die Sie dem Arbeitgeber gemeldet haben.
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