Arbeitsschutz

Mut zur Eskalation: Wie Sie Ihr Team gegen sexualisierte Übergriffe stärken

Wussten Sie, dass laut einer Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes bereits 17 % aller Frauen und 7 % aller Männer am Arbeitsplatz sexualisierte Belästigung erlebt haben? Im Gesundheits- und Sozialwesen liegen diese Zahlen häufig sogar noch höher. Für Sie als Verantwortlicher im Arbeitsschutz ist der Schutz der Beschäftigten vor diesen Belästigungen nicht nur eine ethische Herausforderung, sondern auch eine gesetzlich verankerte Pflicht.

Redaktion SafetyXperts

08.05.2026 · 2 Min Lesezeit

Sexualisierte Belästigung: Klar definiert im AGG

Sexualisierte Belästigung ist im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eindeutig definiert. Nach § 3 Abs. 4 AGG liegt sie vor, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten die Würde einer Person verletzt und ein von Einschüchterung, Anfeindung oder Erniedrigung geprägtes Umfeld schafft.

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