Sexualisierte Belästigung: Klar definiert im AGG
Sexualisierte Belästigung ist im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) eindeutig definiert. Nach § 3 Abs. 4 AGG liegt sie vor, wenn ein unerwünschtes, sexuell bestimmtes Verhalten die Würde einer Person verletzt und ein von Einschüchterung, Anfeindung oder Erniedrigung geprägtes Umfeld schafft.
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