Wer in der Schweiz schafft, hat ein gesetzlich verbrieftes Anrecht auf regelmässige Pausen, um sich während des Arbeitstages ausruhen und verpflegen können. Weil Pausen nicht zur Arbeitszeit gehören, werden sie nicht bezahlt. Die Dauer der Pausen ist an die Arbeitszeit gebunden (Art. 15 der Wegleitung zum Arbeitsgesetz (ArG):
- tägliche Arbeitszeit > 5 ½ h – Anspruch auf 15 min
- tägliche Arbeitszeit > 7 h – Anspruch auf 30 min
- tägliche Arbeitszeit > 9 h – Anspruch auf 1 h; die Pause kann aufgeteilt werden.
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