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Mut zur Pause: Regelmässige Unterbrüche beim Schaffen halten produktiv und gesund

Alle paar Jahre gerät auch die Pause einmal in den Fokus der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Es wird erklärt, dass es nicht gesund ist, 8 h lang durchzuarbeiten. Auch der Hinweis, dass Pausen für die Erholung und das langfristige Wohlbefinden essenziell sind, darf nicht fehlen. Manchmal dringt diese Erkenntnis sogar zu den Mitarbeitenden durch. Danach – das muss man so deutlich sagen – passiert oft gar nichts. Steht viel Arbeit an, müssen Aufgaben ohne Rücksicht auf Ruhezeiten abgearbeitet werden. Erholen, so denken viele, kann man sich auch am Wochenende oder in den Ferien. Doch leider stimmt das nicht.

Sabine Kurz

10.04.2026 · 5 Min Lesezeit

Wer in der Schweiz schafft, hat ein gesetzlich verbrieftes Anrecht auf regelmässige Pausen, um sich während des Arbeitstages ausruhen und verpflegen können. Weil Pausen nicht zur Arbeitszeit gehören, werden sie nicht bezahlt. Die Dauer der Pausen ist an die Arbeitszeit gebunden (Art. 15 der Wegleitung zum Arbeitsgesetz (ArG):

  • tägliche Arbeitszeit > 5 ½ h – Anspruch auf 15 min
  • tägliche Arbeitszeit > 7 h – Anspruch auf 30 min
  • tägliche Arbeitszeit > 9 h – Anspruch auf 1 h; die Pause kann aufgeteilt werden.

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