1. Unterstützen Sie die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV)
Sie können dies klassisch durch finanzielle Unterstützung für das Deutschlandticket, ein Jobticket oder die Bereitstellung einer Bahncard umsetzen. Der neueste Trend aber sind sogenannte Mobilitätsbudgets. Hierbei stellen Sie jedem Mitarbeitenden einen gewissen Betrag als Mobilitätsbudget zur Verfügung. Dieser kann für verschiedene Verkehrsmittel genutzt werden, z. B. für E-Roller, Jobrad, Strom tanken, Zugtickets und auch für private Zwecke. Der Betrag bewegt sich meistens zwischen 50 und 100 €. Für Mitarbeitende in leitenden Funktionen, die vom Dienstwagen auf alternative Verkehrsmittel umsteigen sollen, kann das Budget teilweise deutlich höher angesetzt werden (in etwa entsprechend den Dienstwagenkosten). Die Festlegung der genauen Höhe liegt jedoch in Ihrem Ermessen.
Die steuerliche Behandlung eines Mobilitätsbudgets ist komplex, es gibt dabei verschiedene Varianten:
- Aufschlag des Budgets auf das Gehalt als Gehaltsbestandteil. Dabei werden allerdings die möglichen steuerlichen Vorteile des Mobilitätsbudgets nicht genutzt, dafür ist es administrativ am einfachsten.
- Die Bereitstellung kann als Sachbezug z. B. in Form einer Gutscheinkarte, unter Anwendung der Pauschalversteuerung des § 37b Einkommensteuergesetz erfolgen. Allerdings können Sie auch hier mögliche Steuervorteile durch die Nutzung unterschiedlicher Verkehrsmittel bei verschiedenen Wegezwecken überwiegend nicht berücksichtigen.
- Rückerstattung der Mobilitätskosten als Barlohn, beispielsweise durch nachträgliche Kostenerstattung. So können Sie Steuerbegünstigungen z. B. für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr berücksichtigen. Die Abrechnung ist allerdings recht komplex. Hilfestellung bieten Ihnen dabei aber Dienstleister, wie z. B. MOBIKO. Damit fördern Sie die Nutzung nachhaltiger Verkehrsmittel und automatisieren die steuersparende Abrechnung.
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