Ein Fünftel (20 %) der Berufstätigen wurde laut Bitkom-Umfrage von ihrem Arbeitgeber bereits im KI-Einsatz geschult. Bei 6 % gibt es zwar entsprechende Fortbildungen, sie haben sie aber noch nicht wahrgenommen. Der großen Mehrheit von 70 % der Beschäftigten wurden bislang allerdings keine KI-Fortbildungen angeboten. Unternehmen, die ihren Beschäftigten keine KI-Schulungen anbieten, verstoßen damit unter Umständen gegen geltendes Recht. Bitkom empfiehlt, KI-Schulungen bedarfsgerecht, zielgruppenspezifisch und kontinuierlich durchzuführen. Zusätzlich zu technischen Grundlagen zur Funktionsweise von KI im Allgemeinen und im konkreten Anwendungskontext sind rechtliche und ethische Fragestellungen einzubeziehen. Weiterbildungskonzepte sollten einen Lernraum zum Ausprobieren und Community-Netzwerke für informelles Lernen beinhalten. Zu schulen sind neben Beschäftigten auch freie Mitarbeiter, Zeitarbeiter oder Dienstleister.
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