Im Transformatorenbau kommen zahlreiche Gefahrstoffe zum Einsatz: Isolieröle zur Erhöhung der Durchschlagsfestigkeit, Epoxidharze für das Vergussverfahren, Lacke zur Oberflächenbehandlung und Kältemittel für Hochleistungsanwendungen. Was bisher als eingespielte Praxis galt, gerät jedoch zunehmend unter regulatorischen Druck. So gelten mit dem Inkrafttreten der überarbeiteten TRGS 900 ab 01.07.2025 neue, strengere Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) für verschiedene Gefahrstoffe. Besonders betroffen sind Betriebe, die mit aromatischen Kohlenwasserstoffen und Epoxidharzen arbeiten, beispielsweise in den Bereichen Herstellung, Wartung und Betrieb von Transformatorenanlagen. Die Umsetzung dieser Anforderungen stellt viele Unternehmen vor operative und organisatorische Herausforderungen, vor allem im Hinblick auf Lagerung, Kennzeichnung und Arbeitsschutz.
Gesetzliche Vorgaben
Die neue Fassung der TRGS 900 sieht unter anderem eine Senkung des AGW für Naphthalin von 1 mg/m³ auf 0,2 mg/m³ vor. Gleichzeitig wurde Bisphenol A-Diglycidylether aufgrund seiner hormonellen Wirkungen als besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) eingestuft. Daraus ergibt sich eine verpflichtende Substitutionsprüfung gemäß § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).
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