Gefahrstoffverantwortung sichern

Neue Anforderungen an Isolieröle, Harze und Kühlmittel im Betrieb

Ob Isolieröle, Epoxidharze oder Kühlmittel: Viele Gefahrstoffe im Transformatorenbau unterliegen seit Kurzem verschärften Anforderungen. Neue Grenzwerte, Pflichten zur Substitution und strengere Dokumentationsvorgaben stellen Betriebe vor neue Herausforderungen. Erfahren Sie, was jetzt wichtig ist und wie Sie vorausschauend handeln.
Georg Popa

Georg Popa

23.10.2025 · 5 Min Lesezeit

Im Transformatorenbau kommen zahlreiche Gefahrstoffe zum Einsatz: Isolieröle zur Erhöhung der Durchschlagsfestigkeit, Epoxidharze für das Vergussverfahren, Lacke zur Oberflächenbehandlung und Kältemittel für Hochleistungsanwendungen. Was bisher als eingespielte Praxis galt, gerät jedoch zunehmend unter regulatorischen Druck. So gelten mit dem Inkrafttreten der überarbeiteten TRGS 900 ab 01.07.2025 neue, strengere Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) für verschiedene Gefahrstoffe. Besonders betroffen sind Betriebe, die mit aromatischen Kohlenwasserstoffen und Epoxidharzen arbeiten, beispielsweise in den Bereichen Herstellung, Wartung und Betrieb von Transformatorenanlagen. Die Umsetzung dieser Anforderungen stellt viele Unternehmen vor operative und organisatorische Herausforderungen, vor allem im Hinblick auf Lagerung, Kennzeichnung und Arbeitsschutz.

Gesetzliche Vorgaben

Die neue Fassung der TRGS 900 sieht unter anderem eine Senkung des AGW für Naphthalin von 1 mg/m³ auf 0,2 mg/m³ vor. Gleichzeitig wurde Bisphenol A-Diglycidylether aufgrund seiner hormonellen Wirkungen als besonders besorgniserregender Stoff (SVHC) eingestuft. Daraus ergibt sich eine verpflichtende Substitutionsprüfung gemäß § 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).

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