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Neue Mutterschutzregelung bei Fehlgeburten – Staffelung bringt mehr Selbstbestimmung

Seit dem 1.6.2025 ist die gesetzliche Anpassung des Mutterschutzgesetzes in Kraft: Abhängig beschäftigte Frauen haben nun bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf eine gestaffelte Schutzfrist. Je nach Dauer der Schwangerschaft kann der Mutterschutz zwei, sechs oder acht Wochen betragen.
Mikko Börkircher

Mikko Börkircher

22.08.2025 · 1 Min Lesezeit

Je später die Fehlgeburt, desto länger der Schutz. Die neuen Regelungen sehen folgende Staffelung der Schutzfristen vor:

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