Gesundheitsschutz

Neue Mutterschutzregelung bei Fehlgeburten: Staffelung bringt mehr Selbstbestimmung

Seit dem 1. Juni 2025 ist die gesetzliche Anpassung des Mutterschutzgesetzes in Kraft: Abhängig beschäftigte Frauen haben nun bei einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche Anspruch auf eine gestaffelte Schutzfrist. Je nach Dauer der Schwangerschaft kann der Mutterschutz zwei, sechs oder acht Wochen betragen.
Mikko Börkircher

Mikko Börkircher

06.10.2025 · 1 Min Lesezeit

Je später die Fehlgeburt, desto länger der Schutz. Die neuen Regelungen des Mutterschutzgesetzes sehen folgende Staffelung der Schutzfristen vor:

„§ 3 Schutzfristen vor und nach der Entbindung

Absatz (5): Bei einer Fehlgeburt darf der Arbeitgeber eine Frau nicht beschäftigen, soweit sie sich nicht zur Arbeitsleistung ausdrück­lich bereit erklärt,

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