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Neue TRGS 519 – geänderte Anforderungen für Asbestarbeiten seit Juli 2025

Seit Juli 2025 gilt die überarbeitete TRGS 519, die die Anforderungen an die Erkundung, Bewertung und Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Asbest, insbesondere bei Instandhaltungsarbeiten, verschärft. Für Unternehmen bedeutet dies mehr Klarheit, aber auch eine höhere Dokumentationspflicht.
Georg Popa

Georg Popa

23.10.2025 · 1 Min Lesezeit

Seit Juli 2025 gilt die novellierte TRGS 519 mit deutlich verschärften Vorgaben für Arbeiten in potenziell asbestbelasteten Bereichen.

Besonders betroffen sind Betriebe, die Instandhaltungen oder Umbauten an vor 1995 errichteten Gebäuden durchführen. Vor Beginn der Arbeiten muss geprüft und dokumentiert werden, ob Asbest enthalten ist. Zentral ist dabei der neu eingeführte Erkundungsbericht. Eine reine Sichtprüfung reicht hierfür nicht mehr aus. Die Untersuchung muss durch qualifiziertes Personal erfolgen.

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