Seit Juli 2025 gilt die novellierte TRGS 519 mit deutlich verschärften Vorgaben für Arbeiten in potenziell asbestbelasteten Bereichen.
Besonders betroffen sind Betriebe, die Instandhaltungen oder Umbauten an vor 1995 errichteten Gebäuden durchführen. Vor Beginn der Arbeiten muss geprüft und dokumentiert werden, ob Asbest enthalten ist. Zentral ist dabei der neu eingeführte Erkundungsbericht. Eine reine Sichtprüfung reicht hierfür nicht mehr aus. Die Untersuchung muss durch qualifiziertes Personal erfolgen.
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