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Neuer DGUV-Grundsatz regelt Anforderungen für EMF-Gefährdungsbeurteilungen

Nach der Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV) darf der Arbeitgeber nur fachkundige Personen mit Messungen von elektromagnetischer Strahlung am Arbeitsplatz beauftragen. Diese müssen ihn auch bei den Gefährdungsbeurteilungen zu solchen Emissionen beraten. Im einem neuen DGUV-Grundsatz vom Dezember 2024 sind jetzt die Anforderungen an deren Fachkunde klar geregelt.
Rafael de la Roza

Rafael de la Rosa

25.04.2025 · 2 Min Lesezeit

Der DGUV-Grundsatz 303-006 trägt den sperrigen Titel „Anforderungen an Fachkundige für die Messung und Berechnung und die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung bei Exposition durch elektromagnetische Felder nach § 4 der Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMF)“. Er gilt für die Auswahl, die Ausbildung und die Beauftragung von Personen, die solche Tätigkeiten durchführen.

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