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Neuerungen in der DGUV-Regel 112-191 „Benutzung von Fuß- und Knieschutz“

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die Regel 112-191 grundlegend überarbeitet. Die neue Ausgabe enthält praxisnahe Empfehlungen und klare Vorgaben zur Auswahl und sicheren Nutzung von Fuß- und Knieschutz. Neben allgemeinen Informationen zu Sicherheitsschuhen werden auch spezielle Themen wie orthopädischer Fußschutz berücksichtigt. Elf Anhänge dienen als zusätzliche Hilfen für die betriebliche Umsetzung.
Dr. Robert Kaufmann

Robert Kaufmann

03.03.2026 · 1 Min Lesezeit

Das sind die Neuerungen zur letzten Ausgabe von Oktober 2007:

  • Anpassung an aktuelle europäische und nationale Regelwerke
  • Integration sicherheitsrelevanter Änderungen aus den Normen für Fuß- und Knieschutz
  • Streichung der Risikoprioritätszahl zugunsten einer DGUV-Leitlinie
  • Verweis auf die tätigkeitsbezogene Beispielliste auf der ­DGUV-Webseite (statt bisheriger Beispielsammlung)
  • Aufnahme von Schuhen zum Schutz vor Chemikalien, Risiken in Gießereien und beim Schweißen bzw. verwandten Verfahren
  • Definition von Verschleißmerkmalen und Beschädigungen, die eine sichere Nutzung ausschließen (Ablegereife)
  • Empfehlungen zur Auswahl von Fuß- und Knieschutz für spezifische Arbeitsbereiche
  • Ergänzung von Muster-Betriebsanweisungen als Anlagen

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